Hauschulz - Fachberater bAV 1
Hauschulz - Fachberater bAV 1

Lothar Hauschulz - Fachberater für betriebliche Altersvorsorge (BWV)

 

 

Ihr unabhängiger Dienstleister und Experte für individuelle Konzepte der betrieblichen Altersvorsorge

 

 

Wir sind als Fachberater für betriebliche Altersvorsorge (BWV) in Kooperation mit GPI Service-Center in Nagold ein bundesweit tätiges, unabhängiges Beratungsunternehmen und bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern innovative bAV Konzepte.

 

Wir sind eines der wenigen bAV Beratungsunternehmen, das alle drei Bereiche (Rechtsicherheit, Produktangebot und Employer Branding) in einem Prozess anbieten.

 

Wir bieten Ihnen eine "fullservice"- Dienstleistung über alle 5 Durchführungswege der bAV sowie eine bAV-Risikoanalyse der bestehenden Verträge zur Enthaftung der Arbeitgeber.

 

Sie können sich dabei auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz verlassen.

 

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit 2002 durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 1 a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Bestandteil aller sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverträge geworden.

 

Die bAV besteht aber nicht nur aus dem Abschluss von Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Pensionszusagen oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse. Vielmehr ist sie eine vielschichtige Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Betriebsrentenrecht, Betriebswirtschaft, sowie anspruchsvoller Versicherungsmathematik und der sorgfältigen Auswahl aus den zahlreichen Angeboten der auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Produktanbieter.

 

Für eine haftungs- und rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen eines Versorgungswerks ist eine hohe Beratungsqualität unerlässlich.

 

Die meisten Arbeitgeber sind fürsorglich bestrebt ein für die Mitarbeiter attraktives Vorsorgesystem zur Verfügung stellen zu können. Hierbei sollten jedoch rechtliche Haftungsrisiken minimiert und der administrative Aufwand für die betrieblichen Vorsorgesysteme in betriebswirtschaftlich vertretbaren Grenzen gehalten werden.

 

Immer mehr Arbeitgebern wird bewusst, dass sie für die Belegschaftsversorgung vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden Gesetzgebung, im Rahmen einer rechtssicheren Versorgungsordnung, detaillierte und verbindliche Regelungen schaffen müssen.

 

Durch das aktuell verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entsteht für Arbeitgeber zusätzlicher und zeitnaher Handlungsbedarf.

 

Wir helfen Ihnen gerne mit unserem langjährigen Expertenwissen, über die Einrichtung und Weiterentwicklung von betrieblichen Versorgungswerken, ein individuelles System mit unverwechselbarem "Employer Branding", für Ihr Unternehmen einzurichten.

 

Die betriebliche Altersversorgung ist heute ein strategisches Pflichtinstrument für erfolgreiche Unternehmen. Mit ihr gewinnen Arbeitgeber einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um qualifizierte Fachkräfte. Außerdem dient sie der Bindung von Arbeitnehmern und erhöht die Identifikation mit dem Unternehmen. Insbesondere wenn das ausgewählte Modell für die Mitarbeiter attraktiv, lukrativ, gefördert und transparent ist.

 

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer:

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der Beitrags­bemessungsgrenze
  • Zusätzliche steuerfreie Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr möglich
  • Flexible Gestaltung der Versorgung (Absicherung der Familie, der Berufsunfähigkeit oder Erhöhung der gesetzlichen Rente)
  • Besteuerung erst im Rentenalter mit vermutlich geringerer Steuerlast
  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung möglich
     

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Arbeitgeber:

  • Fach- und Führungskräftegewinnung mit langfristiger Bindung an das eigene Unternehmen
  • Verstärkung der Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitern
  • Firmeneigenes bAV-Konzept mit „Employer Branding“
  • Alleinstellungsmerkmal und Imagegewinn für das Unternehmen
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Eigene Bestimmung des Durchführungsweges
  • Besonders günstige Konditionen bei Gruppenverträgen möglich
  • Kein Ausweis in der Unternehmensbilanz (je nach Gestaltungsform)

 

Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite

- Ihre Ziele sind auch meine Ziele -

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